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Das gute Gefühl der Sicherheit.
 

Brandschutz


Unsere Brandschutzbeauftragten sind schriftlich beauftragte, speziell ausgebildete Personen, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnehmen und übernehmen die gesamte Haftung für das zu schützende Gebäude. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz. So werden Mängel erkannt und in Form einer Protokollierung an die Auftraggeber weitergeleitet. Bei Gefahr in Verzug werden Ersatzmaßnahmen angeordnet.


Unser Leistungspaket führt vom Interventionsdienst (IVD) über Brandschutzwart (BSW) bis hin zum Brandschutzbeauftragten (BSB). Vorbeugender Brandschutz beginnt schon z.B. bei der Erstellung von Brandschutzplänen (lt. TRVB). Besondere Brandschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlagen werden an unsere Notrufserviceleitstelle angebunden. Im Störungs- bzw. Brandalarm werden unsere Brandschutzbeauftragten rund um die Uhr alarmiert und zum Objekt entsenden. Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Begehungen werden alle Brandschutzeinrichtungen präventiv auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft. Dies gilt vor allem für Brandentlüftungs- bzw. Sprinkleranlagen, Brandabschnittstüren, Fluchtwegbeleuchtung und das Freihalten der Notausgänge.